Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht
vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
Damit Sie z.B. bei Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit - auch eines Angehörigen - Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung.
Jede von Ihnen gewünschte Vertragsänderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Sie können jederzeit vor dem Einzug schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend hierfür ist das
Datum des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Das Vertragsobjekt darf nur mit der oben angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der
Überbelegung zu verlangen. Außerdem haben die überzähligen Personen das Objekt unverzüglich zu verlassen.
Wir weisen daraufhin, dass sich am Krakower See vor allem Erholungssuchende aufhalten. Bitte halten Sie die Nachtruhe ein. Vermieden Sie Lärm, insbesondere laute Musik im Freien. Nehmen Sie bitte
Rücksicht auf die anderen Erholungssuchenden.
Sollte durch irgendwelche Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, das reservierte Mietobjekt nicht nutzbar sein, so behalten wir uns das Recht vor, Ihnen ein anderes entsprechendes
Mietobjekt mit vergleichbaren oder besseren Eigenschaften zu vermitteln.
Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit umgehend an den Verwalter vor Ort zu melden. Sie
verpflichten sich, das Objekt in ordentlichem und sauberem Zustand (besenrein, abgewaschenes Geschirr, aufgeräumt, gekehrt) zurückzugeben.
Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für die zusätzlich angefallenen Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen. Sie verpflichten sich weiterhin, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die Benutzung des Hauses, des Gartens, des Gemeinschaftsgrundstückes und vor allem des Bootes ist AUSDRÜCKLICH AUF EIGENE GEFAHR!
Die vertragliche Haftung der Vermieter ist auf den Mietpreis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der Vermieter haftet nicht für Störungen im
Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Flugbuchungen, Anmietung von PKW, etc.).
Mit der Überweisung der Anzahlung wird der Mietvertrag rechtsgültig. Eine Unterschrift Ihrerseits ist im Falle einer rechtzeitigen Überweisung der Anzahlung nicht nötig. Gerichtsstand für beide
Parteien ist Rheinbach.